[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Übergangsregelung zur authentifizierten Übermittlung bis 31.8.2013

Ab dem 1.1.2013 besteht einheitlich die Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Lohnsteueranmeldungen.Nunmehr wurde auf der Internetseite des Elster Online Portals folgender Hinweis veröffentlicht:
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten.

Diesen Hinweis finden Sie bei ELSTERonline. Klicken Sie bitte hier…

Soweit Sie also eine Zertifizierung noch nicht beantragt haben, können die o.g. Erklärungen weiterhin ohne Authentifizierung abgegeben werden. Dennoch empfehlen wir die zeitnahe Beantragung eines Elster Online Zertifikats zur Einreichung der Erklärungen, da nach Ablauf dieser Übergangsregelung wohl endgültig alle genannten Erklärungen mit einem elektronischen Zertifikat eingereicht werden müssen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]