Soforthilfen des Landes Niedersachsen und KfW-Sonderprogramm 2020
Der Bund und die Landesregierung Niedersachsen haben konkrete Hilfsprogramme beschlossen. Ab Mittwoch, 25.3.2020, 15 Uhr, können bei der NBank Anträge auf Liquiditätshilfen gestellt werden. Auch das Sonderprogramm 2020 der KfW ist an den Start gegangen.
Förderung durch die NBank
Die Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen können seit dem 25.3.2020, 15 Uhr bei der NBank beantragt werden. Dazu gehören:
Niedersachsen Liquiditätskredit – Kredite für kleine und mittlere Unternehmen
Das Land stellt kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Das Besondere dabei ist, dass diese Liquiditätshilfe direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen
Niedersachsen Soforthilfe Corona – Zuschüsse für Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen
Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können außerdem einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen. Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Hierzu gibt es eine Staffelregelung:
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Dieser Zuschuss kann z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden. Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der EU. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privat-/ Geschäftsvermögen einzusetzen.
Soforthilfe-Zuschüsse vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare bei der NBank zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten über die NBank finden Sie unter dem folgenden Link:
KfW-Sonderprogramm 2020
Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 ist bereits an den Start gegangen. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.
Ein Faktenblatt sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum KfW Sonderprogramm finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Ansprechpartner ist die Hausbank oder ein anderer Finanzierungspartner. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Stand: 25.3.2020