BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ab dem mit Beginn des Ukraine-Kriegs einsetzenden Zinsanstieg
Der BFH hat mit Beschluss vom 21.03.2025 - X B 21/25 (AdV) entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12 %.
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der BFH hat mit Urteilen vom 20.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.
Neues BMF-Schreiben zu Kleinunternehmern: DStV fordert Klarstellung bei E-Rechnung
Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der DStV fordert diese zu beseitigen.
Änderung der StBVV ab 1.7.2025 in Kraft
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird zum 1.7.2025 angepasst. Die geänderte StBVV wurde aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 105 vom 08.04.2025
Firmenfitnessprogramme: Aktuelles zur lohnsteuerlichen Behandlung
Zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung spielen arbeitgeberseitig gewährte Benefits in der Beratungspraxis eine bedeutsame Rolle. Hierzu bieten sich diverse lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Anwendung von Steuerbefreiungen oder LSt-Pauschalierungen an.

