Schenkung zwischen GmbH-Gesellschaftern und GmbH – Auffassung der Finanzverwaltung
In vielen GmbHs gibt es vertragliche Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Diese sind – sofern nach den möglichen formalen Vorschriften geschlossen werden – rechtlich völlig unbedenklich, auch wenn die Leistungen unangemessen höher sind als die Gegenleistungen, wenn also eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vorliegt.
Steuerverschärfung geplant: Grunderwerbsteuer beim Share-Deal
Die Grunderwerbsteuer wird generell immer dann fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Es findet also ein sogenannter Asset Deal statt. Wenn aber eine Share Deal stattfindet, wenn also Anteile an einem Unternehmen mit Grundbesitz verkauft werden, dann bleibt das Unternehmen der Eigentümer der Immobilien.
Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur E-Mail-Kommunikation
Die Bundessteuerberaterkammer hat eine ausführliche Information zur E-Mail-Kommunikation veröffentlicht. Darin werden folgende Punkte erläutert.
Leibrente und Nießbrauch: Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften
Die größte Hürde vor allem für kleine und mittelgroße GmbHs und Aktiengesellschaften dürfte das Finden eines Nachfolgers für das Unternehmen sein. Aber selbst wenn diese Hürde genommen worden ist, steht der Unternehmer und sein Nachfolger vor neuen Herausforderungen, wie Prof. Dr. Guido Förster betonte.
Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofs – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?
Im Jahr 2000 schuf der BFH den Begriff des „Gesamtplans“. Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein hob beim Steuerforum 2019 in Hannover hervor, dass diese „Gesamtplanrechtsprechung“ ein erhebliches Risiko für die Gestaltungspraxis darstellt.

