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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.11.2018 (Az. VIII R 17/16) entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.

02.05.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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