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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Vorläufigkeit von Erstattungszinsen

Mit BMF-Schreiben vom 02.05.2019 hat sich die Finanzverwaltung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes geäußert. Die Finanzverwaltung führt darin aus, dass entsprechende Zinsfestsetzungen vorläufig erfolgen und diese Vorläufigkeit auch zu Ungunsten des Mandanten gelten soll.

29.10.2019|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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