Abgabefrist für Umsatzsteuererklärung 2019
Der Bundestag hat am 28.1.2021 das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Ende Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis zum 31.8.2021 verlängert werden.
Steuersatzminderung für Gastronomie bis Ende 2022
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.2.2021 beschlossen, den verringerten Mehrwertsteuersatz für die Abgabe von Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 beizubehalten. Ursprünglich ist die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet gewesen. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren bleibt natürlich noch abzuwarten.
Kitas und Schulen im Anwendungsbereich des § 2b UStG
In Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen werden durch Elternbeiräte, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereine vielfältige Umsätze erzielt. Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Wem sind die Umsätze zuzurechnen? Unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer?
Leistungen ausländischer Unternehmer im Rahmen von Messen
Für Unternehmer mit Sitz im Ausland, die ihre Leistungen auf Messen in Deutschland anbieten, ist es nicht leicht zu verstehen, welchen steuerlichen Pflichten sie in Deutschland unterliegen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat aktuell die wichtigsten Regeln in einem Merkblatt kurz und prägnant zusammengefasst.
Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde § 18 Abs. 2 UStG zum 1. Januar 2021 um einen Satz 6 ergänzt. Dieser sieht vor, dass für Neugründer die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den beiden ersten Jahren ausgesetzt wird, allerdings beschränkt auf die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.