Loading...
News2022-02-14T09:28:21+01:00

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Muster-Mandanteninformation

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis Juli. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf bei Unternehmen und in Kanzleien. Daher stellen wir Ihnen ein Muster für eine Mandanteninformation zur Meldepflicht der elektronischen Aufzeichnungssysteme zur Verfügung.

25.03.2025|Aktuelles, Meldungen|
Nach oben