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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BFH: Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.02.2025 – VIII R 32/21 entschieden. Die Entscheidung dürfte eine beträchtliche finanzielle Tragweite für den Fiskus haben.

16.05.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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