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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Der Gesetzgeber sowie die Verwaltung verschiebt die Pflichtumstellung

Ein Montagmorgen in der Kanzlei. Der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, die ersten E-Mails werden sortiert, die physische Post ist überschaubar. Alles scheint ruhig – bis der Anruf eines Mandanten die Routine durchbricht: „Warum haben Sie meinen Steuerbescheid nicht geprüft? Ich habe eine Mahnung erhalten!“ In den Kanzleiakten findet sich kein Bescheid – und doch ist er längst bekanntgegeben: digital bereitgestellt, aber nie abgerufen. Die Einspruchsfrist läuft.

15.12.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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