[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Jetzt mehr erfahren!

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat einen neuen Gefahrtarif 2017 beschlossen. Er gilt ab 1.1.2017 für die Dauer von fünf Jahren. Für die Gefahrtarifstelle 05, zu der auch die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe gehören, wurde die Gefahrklasse um 0,01 Punkte auf nunmehr 0,60 angepasst. Die VBG hat in den letzten Tagen bereits entsprechende Veranlagungsbescheide versandt.
Die aktuelle Anpassung fällt damit deutlich geringer aus als die letzte Erhöhung im Jahr 2011. Damals war der VBG-Gefahrtarif 2011 durch die Zusammenfassung verschiedener Berufsgruppen aus bis dahin eigenständigen Gefahrtarifstellen neu geordnet und die Gefahrklasse für die Tarifstelle 05 im Ergebnis um mehr als 25% erhöht worden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte diese Erhöhung seinerzeit im Rahmen eines Musterprozesses überprüfen lassen. Im Ergebnis wurde allerdings gerichtlich festgestellt, dass Tariferhöhungen bis zu einer Schwelle von 33% als noch hinnehmbar einzustufen seien. Vor diesem Hintergrund dürften evtl. Widersprüche gegen den aktuellen Veranlagungsbescheid sowie die darauf beruhenden künftigen Beitragsbescheide nach Ansicht des DStV kaum Aussicht auf Erfolg haben. Denn die Anpassung der Gefahrklasse beim neuen Gefahrtarif 2017 entspricht lediglich einer Erhöhung von rund 2%.
Zu beachten ist, dass die Beitragsbescheide, die im kommenden April durch die VBG versandt werden, das Jahr 2016 betreffen, sodass hier noch die alte Gefahrklasse von 0,59 gilt. Erst im April 2018 werden sodann die entsprechenden Beitragsbescheide für das Jahr 2017 auf Grundlage des neuen Gefahrtarifs folgen.

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