Nachreichen digitaler Belege: Starttermin auch in Niedersachsen Ende November
Auf Anfrage des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die Freischaltung bei der ELSTER-Schnittstelle ERiC zum 18.11.2020 ermöglicht wird. Die Hersteller von Steuersoftware werden in der Folge regelmäßig noch wenige Wochen benötigen, um ihre Software für entsprechende Übermittlungen anzupassen.
Über das Portal „Mein ELSTER“ wird es ab dem 25.11.2020 möglich sein, den Finanzämtern digitale Belege zu den Steuererklärungen datenschutzsicher zu übermitteln.
Zuvor hatte auch das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt die Termine bestätigt (vgl. unsere Meldung vom 29.10.2020).
Präsident Christian Böke begrüßt dies außerordentlich: „Endlich besteht die Möglichkeit, Belege elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln! Mit dem Projekt NACHDIGAL wird ein wichtiger Baustein zur Stärkung der digitalen Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung umgesetzt. Neben dem elektronischen Einreichen von Steuererklärungen, dem digitalen Versand von Steuerbescheiden und der Möglichkeit, Einsprüche online einzulegen, bietet das digitale Nachreichen von Belegen für die Berufskolleginnen und -kollegen nun eine weitere Möglichkeit, die Digitalisierung kanzleiinterner Prozesse voranzutreiben.“
Hintergrund:
Das Projekt „NACHDIGAL“ hat das Ziel, das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur Steuererklärung) technisch zu ermöglichen. Gleichfalls ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen worden.
Für diese Serviceangebote sind jeweils Formulare konzipiert, die über „Mein ELSTER“ zum Finanzamt gelangen. Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter für Steuererklärungsprogramme sollen die Formulare über die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren können.
Stand: 16.11.2020