[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Auf dem politischen Parkett Gehör finden!

Steuerzahlern bleibt bereits seit geraumer Zeit in vielen Fällen nichts anderes übrig, als ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Auf dem politischen Parkett finden sie kein Gehör. Der Bund der Steuerzahler führt deshalb zurzeit in über 10 Fällen Musterprozesse, die für eine Vielzahl von Steuerzahlern von Bedeutung sind.

So hat der Bund der Steuerzahler gerade jüngst Verfahren gegen die Höhe des Nachzahlungszinssatzes von 6 % pro Jahr, die nicht ausreichende Höhe des Kinderfreibetrages für das Jahr 2014 sowie den doppelten Abzug der sog. Haushaltsersparnis auf den Weg gebracht.

Mit der beigefügten Information geben wir einen Überblick über die Frage, wie es zu einem Musterverfahren kommt und über einige ausgewählte laufende sowie bereits abgeschlossene Verfahren. Eine vollständige Übersicht der Musterverfahren ist über http://www.steuerzahler.de/Musterklagen/3801b1435/index.html abrufbar.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]