[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Krankheitskosten: BVerfG hat das letzte Wort! In der Regel außergewöhnliche Belastungen!

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind i.d.R. außergewöhnliche Belastungen. Nach Auffassung des BFH ist von Verfassungswegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

Praxishinweis
Gegen die Entscheidung in der Rechtssache VI R 32/13 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen des BVerfG lautet: 2 BvR 180/16. Einkommensteuerbescheide sollten daher weiterhin in dieser Rechtsfrage offen gehalten werden.
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