Die Bundesregierung hat einen KfW-Schnellkredit für den von der Corona-Pandemie betroffenen Mittelstand beschlossen. Dort übernimmt der Staat eine 100-prozentige Haftung gegenüber der beantragenden Hausbank oder Sparkasse. Beantragen können den Kredit kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die in den letzten drei Jahren Gewinne erzielt haben.
Weitere Eckdaten des KfW-Schnellkredites:
– Das Unternehmen muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt tätig sein;
– Kreditvolumen pro Unternehmen bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 (maximal 800.000 Euro);
– bei mehr als 50 Mitarbeitern maximal 500.000 Euro Kreditvolumen;
– Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und musste zu dem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen;
– Zinssatz aktuell 3 Prozent und
-Laufzeit 10 Jahre.
Wenn die Kriterien erfüllt werden, erfolgt die Kreditbewilligung ohne eine weitere Risikoprüfung. Beantragt wird der Kredit über die zuständige Hausbank oder Sparkasse.‘
Der KfW-Schnellkredit kann entsprechend des BMWi nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Stand: 07.04.2020