FinMin Sachsen-Anhalt verlängert Frist zur Einreichung von Steuererklärungen
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Finanzämter mit Erlass vom 23. März 2020 angewiesen, Fristverlängerungsanträgen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ebenfalls von der Corona-Krise betroffen sind, rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 zu entsprechen. Damit soll der durch die Corona-Krise erheblich angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien Rechnung getragen werden. Etwaige trotz der Fristverlängerung festgesetzte Verspätungszuschläge können auf Antrag erlassen werden.
Präsident Christian Böke begrüßt diese Entscheidung außerordentlich und fordert auch das Niedersächsische Finanzministerium auf, den Finanzämtern in Niedersachsen eine entsprechende Weisung zu erteilen, um den Steuerberatern in der derzeitigen Situation Entlastung zu verschaffen.
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 25.3.2020 >>
Stand: 26.3.2020