[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen

Bereits seit geraumer Zeit ist es möglich, Einsprüche elektronisch beim Finanzamt einzulegen. Darüber hinaus soll die Kommunikation mit dem Finanzamt weiter digitalisiert werden. In den meisten Bundesländern ist es bereits möglich, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen elektronisch zu übermitteln. Laut Finanzverwaltung ist jedes Bundesland frei in der Entscheidung, wann es die Annahme des elektronischen Anpassungsantrags unterstützt. Lediglich Niedersachsen nimmt derzeit noch nicht an dem Verfahren teil. Nach Auskunft des LStN werden momentan organisatorische Lösungen zum Umgang mit den Eingängen in den Finanzämtern erarbeitet. Dies soll im 1. Halbjahr 2019 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird die technische Freischaltung der Eingänge bei ELSTER zum nächstmöglichen Termin beantragt.

 

 

Stand: 11.3.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]