[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]BFH-Urteil vom 18.2.2016, V R 60/13 – Die Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der BFH hat mit Urteil vom 18.2.2016, V R 60/13 entschieden, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, zu keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt, selbst wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war. Der BFH begründet dies aus dem Zweck der Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die aus Gründen der Wettbewerbsneutralität von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Vermögensverwaltenden Tätigkeiten (auch solchen, die aufgrund der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG enthaltenen Fiktion als gewerblich gelten) misst § 14 Satz 2 AO aber keine Bedeutung für die Wettbewerbsneutralität zu.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]