Ab 19.04.2022 gilt für die Verbandsveranstaltungen die 3G-Regeglung. Einen tagesaktuellen Test müssen nicht mehr alle Teilnehmer:innen erbringen.

Zugang zu den Seminaren erhalten nur Personen, die beim Einlass nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, oder einen negativen Coronatest nachweisen können. Der Nachweis muss über eine offizielle Bescheinigung von einem Testzentrum oder einem Arzt erbracht werden. Ebenfalls gültig ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bestätigung über ein negatives Testergebnis. Der Testzeitpunkt darf maximal 24 Stunden vor dem Einlass liegen.

Die Durchführung erfolgt auch weiterhin unter strenger Berücksichtigung unserer Hygieneschutzmaßnahmen. Bitte beachten Sie insbesondere: Als Mund-Nase-Bedeckung ist nur eine FFP2-Maske zulässig.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, wenn wir Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen dürfen.

 

 

Stand: 08.04.2022