Steuerfreie Kita-Beiträge und BFH-Beschluss v. 14. April 2021: Spannungsverhältnis zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kosten der Arbeitnehmer für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei zu leisten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.