Elektronische Übermittlung der Anlage Kind ab VZ 2023
Ab dem VZ 2023 ist es bei der Anlage Kind erforderlich, die Steueridentifikationsnummer des Kindes anzugeben (§ 32 Abs. 6 Satz 12 EStG). Ohne diese Angabe ist eine elektronische Übermittlung derzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Steuer-ID des Kindes nicht ohne weiteres benannt werden kann (z.B. in Trennungsfällen). [...]