Schreiben von Finanzminister Hilbers zu den Abgabefristen für die Steuererklärung 2019
Am 6. Januar 2021 ist bei uns ein Schreiben von Finanzminister Hilbers eingegangen, in dem er auf das BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hinweist, wonach eine nicht fristgebundene Verlängerung von einem Monat, d.h. bis zum 31.3.2021 für die Steuererklärung 2019 gewährt wird. Damit reagierte die Finanzverwaltung auch auf Schreiben von Präsidenten Christian Böke vom 19.11. und 9.12.2020.