Blockheizkraftwerk: Lieferung von Wärme durch WEG an Eigentümer
Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Blockheizkraftwerk und liefert Wärme an die jeweiligen Eigentümer der Gemeinschaft, so sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 13 UStG, also nach nationalem Recht, umsatzsteuerfrei. Der EuGH hält diese Bestimmung jedoch für unvereinbar mit dem EU-Recht.