Rücknahme der Gestattung der Ist-Besteuerung im Gründungsjahr
Nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG kann das Finanzamt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestatten, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Bis einschließlich 2019 galt ein Betrag von 500.000 Euro.