Steuerforum 2018: Automatische Transparenz durch Handelsregistereintragungen
Durch den ersten Absatz des Artikels 30 der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unter anderem die in ihrem Gebiet ansässigen GmbHs, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Partnerschaften und Vereinen präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern einholen und aufbewahren müssen ...

