BMF: Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO
Durch das BMF-Schreiben vom 6. November wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Absatz 1 AO nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. [...]