MF Sachsen-Anhalt: Erstattung von Umsatzsteuervorauszahlungen
Sofern ein/e Unternehmer/in unter Darlegung seiner/ihrer Verhältnisse nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist, kann die Sondervorauszahlung für Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag (z. B. bis auf Null) beim Finanzamt herabgesetzt werden.

