Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus am Niedersächsischen Finanzgericht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden weitreichende zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken beschlossen. Kernbestandteil der Regelung ist die weitgehende Einstellung des Präsenzbetriebes des Finanzgerichts im Zeitraum 23. März 2020 bis voraussichtlich 30. April 2020.