Kategorie: iFrame|Mitarbeiter-Info

Sachlohn oder Barlohn: Finanzverwaltung berät über Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber auseinandergesetzt. Für die Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend, erklärten die Richter.

Geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis und Dienstwagengestellung

Fraglich war bislang, ob ein geringfügig entlohntes Dienstverhältnis mit Dienstwagengestellung einem Fremdvergleich standhält. Hierzu hat der BFH eine für die Praxis negative Entscheidung getroffen. Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Dienstwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich.

Amtlicher Sachbezugswert und Essenszuschüsse

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung sog. Essenszuschüsse näher Stellung genommen. Konkret geht es um die Behandlung von Zuschüssen, für die der Arbeitgeber keine Papier-Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) verwendet, die bei einer externen Annahmestelle in Zahlung genommen werden.

Von getrennt lebenden Eltern getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Wer kann den Kostenabzug geltend machen?

Fraglich ist, bei welchem Elternteil die zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV/PV-Beiträge) für ein Kind, für das Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld besteht, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG abzugsfähig sind.

Krankenversicherungsbeiträge bei Mehrfachversicherung und Kostenabzug

Sofern ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung als auch freiwillig privat krankenversichert ist, kann er ausschließlich die Basis-Krankenversicherungsbeiträge (erhöht) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.

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