Gewerbesteuer und Betriebsausgabenabzug
Der Gesetzeswortlaut „keine Betriebsausgaben“ könnte den Schluss zulassen, dass die Gewerbesteuer keine betrieblich veranlasste Ausgabe ist und eine Privatentnahme mit Folgewirkung z. B. auf den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG begründet werden könnte. [...]