EuGH: Kein Vorsteuerabzug bei Bereitstellung von Kureinrichtungen für jedermann
Mit Urteil v. 13.7.2023 – C-344/22 hat der der EuGH entschieden, dass in der kommunalen Zurverfügungstellung von Kureinrichtungen, die für jedermann zugänglich sind, keine „Dienstleistung gegen Entgelt“ und somit keine Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegt. [...]