Neue Sachbezugswerte für 2019 beschlossen
Für Mahlzeiten steigt der Monatswert ab Januar 2019 von 246 auf 251 € und für das Frühstück erhöht er sich von 52 auf 53 €. Jeweils 99 € werden für das Mittag- und Abendessen festgesetzt.
Für Mahlzeiten steigt der Monatswert ab Januar 2019 von 246 auf 251 € und für das Frühstück erhöht er sich von 52 auf 53 €. Jeweils 99 € werden für das Mittag- und Abendessen festgesetzt.
Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der Gesellschaft gegebenes Darlehen zu Verbesserung dessen wirtschaftlicher Lage, so kann er die Refinanzierungszinsen nicht im Zusammenhang mit ehemaligen Zinserträgen voll abziehen.
Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, sind auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend oder Sonntag fällt.
Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 31.8.2018 (Az.: 9 V 2360/18 E) ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014 geäußert.
Die Finanzverwaltung hat mehrere Erlasse zu den §§ 1 Abs. 3, 1 Abs. 3a, 3 und 6 GrEStG veröffentlicht. Die umfangreichen Ausführungen enthalten viele Beispiele und Schaubilder.
Mit Schreiben vom 8.10.2018 – III C 3 – S 7344/18/10001 hat das BMF die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben.
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern.
Das BMF hat den Referentenentwurf für das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG) veröffentlicht.
Im Verfahren V R 49/17 hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass der Bauträger einen Anspruch auf Herabsetzung der Umsatzsteuer hat.
Unternehmensbewertungen gehören nicht zum „alltäglichen“ Geschäft eines Unternehmers oder seines Steuerberaters. Dennoch ist es unerlässlich, das Unternehmen zu bewerten, wenn es beispielsweise verkauft oder vererbt werden soll.