Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde § 18 Abs. 2 UStG zum 1. Januar 2021 um einen Satz 6 ergänzt. Dieser sieht vor, dass für Neugründer die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den beiden ersten Jahren ausgesetzt wird, allerdings beschränkt auf die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.