BMF: Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
Mit Schreiben vom 11.2.2021 hat das BMF die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Kalenderjahr 2021 bekanntgegeben. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.