Nds. FinMin: Forderung nach Fristverlängerung zur Entlastung des Berufsstands
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen [...]
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen [...]
Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Gestalt an. Informationen rund um die Abgabe der Feststellungserklärungen auf den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 bahnen sich ihren Weg in die Praxis. Um die aktuelle Informationslage etwas zu sortieren, gibt der DStV im Folgenden einen Überblick.
Nach der Entscheidung des EuGH v. 15.4.2021 – C-868/19 ist es nicht unionsrechtskonform, dass eine Personengesellschaft nur dann zusammen mit dem Unternehmen des Organträgers eine Mehrwertsteuergruppe bilden kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in dieses Unternehmen finanziell eingegliedert sind.
Das Bundeskabinett hat am 13.4.2020 ein umfangreiches Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Es enthält 22 konkrete Maßnahmen. Unter anderem sind folgende steuerlich relevante Maßnahmen geplant!
Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf das selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell verständigt. Die Bürger und Bürgerinnen müssen in diesem Modell – anders als beim Bundesmodell – für die Grundsteuer nur noch einmal eine Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung.
Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes!
Mit Urteil vom 23.09.2020 – XI R 35/18 hat der BFH entschieden, dass Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE läuft zum 31.3.2021 aus. Doch insbesondere cloudbasierte TSE-Lösungen haben noch immer erhebliche Startschwierigkeiten. Was können Unternehmen tun, wenn’s weiterhin hakt?
Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von über zwei Millionen Euro können ab sofort die sog. erweiterte November- und Dezemberhilfe beantragen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Die Beschlussempfehlung und der Bericht und die Beschlussfassung des Finanzausschusses enthält aber mehr, als die reinen Gesetzesänderungen. Ganz versteckt wird in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Bundestages-Finanzausschuss zum Dritte Corona-Steuerhilfegesetz auf Folgendes hingewiesen.