Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht und Finanzamtszuständigkeit
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG kann erstmals auch mit der Einkommensteuer-Erklärung beantragt werden. Unklar war bislang, welches Finanzamt dann für die Veranlagung zuständig ist.

