§ 35a EStG: Sind Werkstattarbeiten auch begünstigt?
Arbeitslohnaufwendungen für Arbeiten in der Werkstatt des leistenden Unternehmers sind nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt, so das FG München in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung.