BFH: Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung bei einem bereits erwerbstätigen Kind
Wie der BFH mit Urteil vom 20.2.2019 – III R 42/18 entschieden hat, reicht es nicht aus, wenn lediglich eine berufsbegleitende Weiterbildung vorliegt, da dann bereits die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird.

