BFH verneint Tarifermäßigung bei Kapitalauszahlung aus bAV mit freiem Wahlrecht
Der BFH hat mit Urteil vom 30.10.2025 (X R 25/23) entschieden, dass eine einmalige Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) begünstigt besteuert werden kann, wenn sie auf der freien Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts des Arbeitnehmers beruht.

