Kategorie: Aktuelles

BFH: Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.01.2026 - III R 28/24 entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung (GewStG) wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

2026-05-07T14:14:47+02:0007.05.2026|Aktuelles, Meldungen|

BFH: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

Der BFH hat mit Urteil vom 21.01.2026 - VI R 25/24 entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.

2026-05-07T14:13:05+02:0007.05.2026|Aktuelles, Meldungen|

BMF: Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG

Das BMF hat mit Schreiben vom 29. April 2026 zur Anwendung der Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel In dem Schreiben wird im Detail festgelegt, unter welchen Bedingungen Verluste einer Kapitalgesellschaft trotz eines Gesellschafterwechsels erhalten bleiben können, sofern der Erwerb der Sanierung dient.

2026-05-04T16:18:52+02:0004.05.2026|Aktuelles, Meldungen|

Abgabefrist der Steuererklärungen des VZ 2024 endet am 30.04. – Anträge auf Einzelfristverlängerung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024 endet am 30.04. Sofern diese nicht fristgerecht eingereicht werden können, wird empfohlen, für noch ausstehende Erklärungen grundsätzlich Einzelfristverlängerungen unter Darlegung individueller Gründe für die verspätete Abgabe zu beantragen. Ein gestellter Fristverlängerungsantrag kann später eine wirksame Grundlage bieten, um gegen festgesetzte Verspätungszuschläge vorzugehen.

2026-04-27T12:20:04+02:0027.04.2026|Aktuelles, Meldungen|
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