BMF: Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

 

Das BMF stellt die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen können die Anlagen herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an die Finanzämter senden. Die durch die Tarifermäßigung ermöglichte Liquidität wirkt unterstützend und kann neben anderen Maßnahmen dazu beitragen, auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern.

 

Die Antragsformulare sowie die Erläuterungen und die Arbeitshilfe finden Sie hier >>

 

 

Stand: 06.05.2020