[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]BMF: Beantwortung weiterer Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen sind oftmals komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Das BMF beantwortet in seinem Schreiben vom 17.1.2019 nun weitere verschiedene Einzelfragen und ergänzt bzw. ändert damit das Anwendungsschreiben vom 18.1.2016. Dieses wurde bereits durch das BMF-Schreiben vom 12.4.2018 ergänzt.

Das aktuelle BMF-Schreiben geht u.a. auf die folgenden Themen ein:

  • Kapitalertragsteuerabzug bei Erstattung von Darlehenszinsen auf darlehensfinanzierte Kreditbearbeitungsgebühren
  • Besonderheiten bei Devisentermingeschäften
  • Besondere Entgelte und Vorteile (§ 20 Abs. 3 EStG)
  • Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen
  • Verlustverrechnung
  • Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) / Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

 

BMF-Schreiben vom 17.1.2019 – IV C 1 -S 2252/08/10004 :023 >>

 

 

Stand: 22.1.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]