[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]BMF: Amtliche Sachbezugswerte für 2019
Das BMF hat mit Schreiben vom 16.11.2018 die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2019 bekannt gegeben.
Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2019 gewährt werden,
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 € (bisher 3,23 €),
- für ein Frühstück 1,77 € (bisher 1,73 €).
Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts v. 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hingewiesen.
BMF-Schreiben vom 16.11.2018, IV C 5 – S 2334/08/10005 – 11 >>
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Stand: 23.11.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]