Abzug von Kinderbetreuungskosten in Trennungsfällen: Auf den Haushalt kommt es an!
Kinderbetreuungskosten sind zu zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je begünstigtem Kind, als Sonderausgaben abziehbar. Die Aufwendungen müssen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes anfallen. [...]