BMF: Drittes BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Seit dem 01.01.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Eine E-Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der Norm EN 16931 entsprechen oder kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten vereinbart werden.

