BMF: Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Das BMF stellt die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht.