Dürrebeihilfen: Geänderte Terminsetzung für die Vorlage der Buchabschlüsse 2018/2019
Im Zuge einer Änderung der Verwaltungsvereinbarung hat der Bund festgelegt, dass die Mittel bis zum 31.08.2019 ausgezahlt sein müssen. Da die Auszahlung bis zu diesem Termin abgeschlossen sein muss und bis dahin die Jahresabschlüsse 2018/2019 in der Regel noch nicht vorliegen, erfolgt die restliche Auszahlung auf Grundlage der bisher vorliegenden Antragsangaben unter Auflagen.

