Behördlich angeordnete Quarantäne und Beitragszuschuss nach § 257 SGB V
In Fällen einer behördlich angeordneten Quarantäne stellte sich die Frage, wie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwillig versicherter Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind.

