Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die immer neuen Corona-Hilfen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfall zu bewältigen haben. Darüber hinaus sind auch die Arbeitsabläufe in den jeweiligen Steuerberaterkanzleien von den pandemiebedingten Erschwernissen betroffen.
Aufgrund des auch im Jahr 2022 erhöhten Arbeitsanfalls fordert der Minister daher weitere Maßnahmen zur Verlängerung der Abgabefristen, um eine Entlastung zu erwirken. Er betonte dabei den bedeutenden Beitrag des Berufsstands zur Stützung der Wirtschaft, weshalb eine Konfrontation mit engen Fristen fehl am Platze sei.
Verbandspräsident Christian Böke begrüßt dies ausdrücklich: „Die kleinen und mittleren Kanzleien haben sich in Zeiten der Krise einmal mehr als kompetenter und zuverlässiger Partner an der Seite des Mittelstands bewiesen. Um dieses enorme Aufgabenpensum über diesen langen Zeitraum auf höchstem Niveau absolvieren zu können, gilt es, alle nur möglichen Rahmenbedingungen für die Zeit der Pandemie zu optimieren. Die Vorstellung sich im Kalenderjahr 2022 wieder in Richtung der ursprünglichen Abgabefristen zurückzubewegen, entstammt der Datenlage aus dem Juni 2021, als wir dachten, die Pandemie wäre vorbei. Die Realität ist aber leider eine andere geworden, daher stellt die Beibehaltung der verlängerten Abgabefristen ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Steuerberatungskanzleien dar.“
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben die Regierungsfraktionen einen Antrag für eine Fristverlängerung zunächst abgelehnt. Der Bundesfinanzminister hat nun erklärt, dass er an entsprechenden Konzepten arbeitet. Niedersachsens Finanzminister Hilbers unterstützt dabei das Vorhaben, eine angemessene Entlastung der steuerberatenden Berufe zu schaffen und zugleich ein Konzept aufzuzeigen, wie die Steuererklärungsfristen perspektivisch wieder in den ursprünglichen Rahmen zurückgeführt werden können.