Mehr als Viele:
ein Verband
Profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten und Vorteilen einer starken Gemeinschaft.
Der Steuerberaterverband vertritt erfolgreich die Interessen von über 5.000 Mitgliedern. Dazu bieten wir u. a. attraktive Weiterbildungsangebote und exzellente Qualifizierungsmaßnahmen an und fördern den professionellem Austausch unserer Mitglieder.



Wir planen weitsichtig,
wir handeln zuverlässig.
Dipl.-Kfm. Christian Böke
Präsident
Wir sind die Interessenvertretung unserer Mitglieder, die einen der steuerberatenden Berufe ausüben. Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen bieten wir die bestmögliche Unterstützung. Dabei stehen wir für Kollegialität, Professionalität, Teamgeist und Gemeinschaft sowie Freude an der gemeinsamen Arbeit!
Alltäglich an Ihrer Seite
Verbandsleben in der Praxis

Taxarena
TAXarena 2027: Ihr Wegweiser für die Kanzlei der Zukunft
Der Wandel in der Steuerberatung bietet enorme Chancen – man muss sie nur zu nutzen wissen. Am 17. März 2027 wird die TAXarena Hannover zum Hotspot für alle Kanzlei-Pioniere.
Warum sich Ihr Besuch lohnt:
Die TAXarena bündelt innovative Lösungen für sämtliche relevanten Branchenthemen an einem einzigen Tag. Profitieren Sie vom direkten Austausch mit den führenden Experten ihres Fachgebiets.
Das erwartet Sie:
Ein hochkarätiger Mix aus Ausstellern – von international agierenden Global Playern über bodenständige Local Heroes bis hin zu zukunftsweisenden Startups. Finden Sie genau die Strategien, die zu Ihrer Kanzleistruktur passen.
BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück als steuerbare Entschädigung
Mit Urteil vom 10. Oktober 2025 – IX R 4/24 – hat der BFH entschieden, dass das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zuge hörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 a) i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tat sächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
BMF: Anwendung der modifizierten Trennungstheorie
Das BMF hat mit Schreiben v. 20.10.2026 die Verwaltungsauffassung zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter an die BFH-Rechtsprechung angepasst. Maßgeblich ist künftig die modifizierte Trennungstheorie.
BMF: Drittes BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Seit dem 01.01.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Eine E-Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der Norm EN 16931 entsprechen oder kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
Lohn- und Gehaltsabrechnung - Aufbaukurs (3-tägiges-Seminar)
Liane Franke
03.11.2026 09:00 Uhr - 05.11.2026 16:00 Uhr
Ausbildung für Ausbilder/innen (4-tägiger Lehrgang)
Gabriele Weingärtner
16.11.2026 09:00 Uhr - 24.11.2026 16:30 Uhr
KI in der Steuerberatung - aus der Praxis für die Praxis!
Stephanie Kröning
25.11.2026 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

