Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort auch für große Unternehmen möglich
Ab sofort können auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bisher geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist weggefallen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Diese Erweiterung gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Damit können nun auch größere Mittelständler in den Genuss der Überbrückungshilfe III gelangen. Für alle anderen Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit Februar 2021 möglich. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.8.2021.
Webinarempfehlung:
Live-Webinar: Überbrückungshilfe II – Aktualisiertes Beihilferecht und bestehende Wahlmöglichkeiten
Stand: 04.03.2021