LStN: Aktualisiertes Infoblatt mit Empfehlungen zur Erklärungserstellung zur Optimierung der maschinellen Verarbeitung

 

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat sein Infoblatt mit Empfehlungen für die Erstellung von Steuererklärungen zur Optimierung der maschinellen Verarbeitung aktualisiert.

 

Die Berücksichtigung der dargestellten Punkte soll sowohl den Arbeitsaufwand der Steuerberatungskanzleien als auch der Finanzämter reduzieren. Insofern ist es zu empfehlen, die Zusammenstellung als eine Art „Checkliste“ bei der Erstellung von Steuererklärungen zu nutzen. Den Finanzämtern liegt diese „Checkliste“ ebenfalls vor.

 

 

Das aktualisierte Infoblatt (Stand: Februar 2021) finden Sie hier >>

 

 

 

Stand: 17.02.2021