Das EU-Parlament bezieht Stellung zum Berufsrecht

 

Das EU-Parlament hat über den für das Berufsrecht einschlägigen Initiativbericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs abgestimmt. Zugleich erreichen die vorgerichtlichen Verhandlungen über das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Vorbehaltsaufgaben zwischen EU-Kommission und Finanzministerium die Zielgerade. Ein Zankapfel: Die Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Das EU-Parlament und die Zukunft des Berufsrechts 

Am 20.1.2021 wurde der Bericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs ((2020/2020) INI) im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Die Abstimmung war medial allenfalls eine Randnotiz. Schließlich dominierten an dem Tag die großen europäischen Tagesthemen, die Amtseinführung des US-Präsidenten und die Vorstellung der Prioritäten der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Zudem trugen die physische Abwesenheit der Abgeordneten und die dadurch unspektakuläre digitale Abstimmung sowie das einigermaßen klare Ergebnis von 462 Ja-, 120 Nein-Stimmen und 108 Enthaltungen kaum dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Bericht zu lenken.

 

Für den Deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.) aber war das Ergebnis der Abstimmung bedeutsam, da das Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zum Dienstleistungsverkehr zählt. Entsprechend hatte sich der DStV im Vorfeld in die Verhandlungen des Binnenmarktausschusses eingebracht.

 

Mit dem Ausgang der Abstimmungen können wir insgesamt zufrieden sein, insbesondere, weil der beschlossene Text weder Aufforderung noch Einladung an die EU-Kommission enthält, einen Frontalangriff gegen das Berufsrecht einzuleiten.

 

Gleichzeitig stellt das Ergebnis einen Kompromiss der beiden Lager im EU-Parlament dar, die das Berufsrecht, je nach Position, als „Errungenschaft“ oder, wie die EU-Kommission, als „Hindernis“ bezeichnen. Eine sichere Mehrheit konnte keines der beiden Lager für sich beanspruchen. Deshalb kommt dem Binnenmarktauschuss mit seinen 44 Abgeordneten auch bei künftigen Entscheidungen ganz besondere Bedeutung zu.

 

Die EU-Kommission und das Vertragsverletzungsverfahren

Für die Dauer der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatten EU-Kommission und Bundesfinanzministerium bezüglich des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater eine einstweilige Waffenruhe vereinbart. Diese Atempause ist zu Jahresbeginn abgelaufen. Es wird erwartet, dass die vorgerichtlichen Verhandlungen zeitnah abgeschlossen werden. Ausgang noch immer ungewiss. Zuletzt lautete eine Forderung der EU-Kommission, dass das Verfahren der Umsatzsteuervoranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben herausgelöst werden solle. Für den DStV ist dies keine tragfähige Lösung. DStV-Präsident StB/WP Harald Elster: „Eine wesentliche Beschränkung unserer Vorbehaltsaufgaben lehnen wir entschieden ab. Dann ist es besser den Streit vor dem Europäischen Gerichtshof weiterzuführen.“ Der DStV hat deshalb mit den German Tax Advisers, der Kooperation mit der Bundessteuerberaterkammer in Brüssel, eine weitere Stellungnahme an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiiert.

 

In dem Schreiben legen die German Tax Advisers Ihre Position zum Verbleib der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater in Deutschland dar. Zugleich fordern sie eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Stellungnahme  ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht.

 

 

Stand: 04.02.2021