Geplante Absenkung der Umsatzsteuersätze

 

Die Große Koalition hat am 3.6.2020 im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen, die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu senken. Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist (Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeitpunkt der Vollendung).

Somit ergibt sich grundsätzlich die folgende Übersicht der anzuwendenden Steuersätze:

Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte Leistungen Ab 1.1.2021 ausgeführte Leistungen
Regelsteuersatz 19 % 16 % 19 %
Ermäßigter Steuersatz 7 % 5 % 7 %

 

Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen. Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gelten somit folgende Steuersätze:

  • Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen 19 %
  • Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte Leistungen 5 %
  • Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 ausgeführte Leistungen 7 %
  • Ab 1.7.2021 ausgeführte Leistungen 19 %

 

 

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Stand: 09.06.2020